DATENSCHUTZKÖNIG

Externer Datenschutzbeauftragter

Laufende Datenschutzbetreuung

Datenschutzkompetenz, die sich in Ihre Organisation einfügt.

Als externer Datenschutzbeauftragter begleiten wir Unternehmen unabhängig und praxisnah bei der Erfüllung ihrer datenschutzrechtlichen Aufgaben.

Wann erforderlich?

Benennungspflicht und Verantwortung.

In Deutschland ist ein Datenschutzbeauftragter grundsätzlich zu benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig davon kann eine Benennung bei besonders risikoreichen Verarbeitungen erforderlich sein.

Auch ohne Benennungspflicht bleibt das Unternehmen vollständig für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich.

  • Datenschutzorganisation aufbauen und begleiten
  • Verarbeitungen und Risiken einordnen
  • Beschäftigte beraten und sensibilisieren
  • Dokumentation prüfen und weiterentwickeln
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene

Zusammenarbeit

01 · START

Bestandsaufnahme

Organisation, Prozesse und Systeme werden strukturiert erfasst.

02 · PLAN

Prioritäten

Risiken und notwendige Maßnahmen werden nachvollziehbar geordnet.

03 · UMSETZUNG

Integration

Dokumentation und Abläufe werden praxistauglich verankert.

04 · BETREUUNG

Kontinuität

Änderungen und neue Vorhaben werden laufend begleitet.

Benötigen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten?

Wir ordnen Ihre Situation ein und erläutern das weitere Vorgehen.

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